Nein passt nicht:
ab 2024.07 sind Fahrzeuge, die nicht UNECE konform sind, in Europa nicht mehr erzulassungsfähig.
Damit kannst du nicht bis Ende 2024-06 produzieren. Der Kunde hat keine Zeit mehr, die Ersatzlassung durch zuführen.
Eine pauschale Ausnahmegenehmigung wird es auch nicht geben, denn die Übergangszeit für die Notwendigkeit von UNECE besteht seit 2022-07 und endet entgültig zum 2024-07.
Ausnahmegenehmigungen wird ggf. für Einzelfahrzeuge geben, die deutlich vor der Sperrfrist gebaut und ausgeliefert, aber nicht erstzugelassen wurden. (wenn überhaupt).
Alternativ müssen solche Fahrzeug vor dem 2024-07 mit Tageszulassung o.ä. erstzugelassen werden oder entsprechend exportiert werden.
Eine Produktion bis "kurz vor Toreschluss" wird nicht aktzeptiert, da die Fristen schon über 4 Jahre bekannt sind.
Die Umstellung auf UNECE-konforme Fahrzeuge läuft seit Anfang des Jahres mit der MEBevo, bzw. mit Produktionsstart des ID.7. Entsprechend ist die Unstellung der UNECE Borns und ID.3 seit April gestartet.
Dieses Vorgehen ist doch Standart und wird u.a. bei jedem Auslaufen einer Abgasnorm gelebt.
Interessant, was sich hier so ausgedacht wird, obwohl es bekannte Prozesse sind.
Ich habe keine Ahnung, was die Rechnungsbeschreibung sein soll, ich beziehe mich nur auf den technischen Verbund.
Und hier gab es mit dem Wechsel auf MEBevo eine Unterscheidung des Modelljahres, da dieses beim ID.3/4/5/Buzz "unterjährig" eingeführt wurde. Dies ist beim Wechsel des Born gleich.
Möglich, dass bei der Rechnungsscheibung ein Bezug auf die Preiselistenänderungen beschrieben ist, weiss ich aber nicht.
Dann ist es vergleichbar dem VWN T6.1 der intern T6_PA hiess, aber beim Kunden T6.1 genannt wurde..