Bei all diesen Betrachtungen sollte man - insbesondere beim Elektroauto - den Punkt "Listenpreis" bezüglich dessen Höhe nicht so eng sehen, wenn es um das Verhältnis zum Restwert oder der Leasingrate geht.
Auch bei Neuanschaffung rechnen die allermeisten Hersteller schon grundsätzlich einen erheblichen Nachlass ein, dem sie oft recht phantasievolle Namen geben (meist irgendwas mit Umwelt).
So sollte man z. B. nicht glauben, man habe einen besonderen "Super-Schnapper" gemacht, wenn man einen 2 Jahre alten Gebrauchtwagen für 15.000 € "unter LISTENPREIS" bekommen hat - wenn dieser schon beim Neukauf jedem Käufer bereits ab Werk 10.000-12.000 € günstiger als der LP angeboten wurde.
Ebenso habe ich den Eindruck, dass auch manche privaten Elektro-Gebrauchtwagen-Verkäufer gerne nach 3-4 Jahren die jahrelang üblichen 50-60 % vom reinen Listenpreis haben möchten und dabei ganz nebenbei den ursprünglich erhaltenen Umweltbonus und /oder sonstigen "serienmäßigen" Rabatt (ob jetzt vom Hersteller oder von Staat) als eigenen Verdienst betrachten und bei der Zugrundelegung des Ausgabgspreises ignorieren.
So etwas hat vielleicht "früher" und/oder bei Verbrennern funktioniert, als man individuell einen außerordentlich hohen Rabatt heraushandeln konnte, den nicht jeder bekam. Aber wenn sowieso niemand auch nur annähernd den Listenpreis zahlt, geht diese Rechnung nicht auf.
Okay, es gibt da natürlich andererseits auch die Chance, dass der potentielle Gebrauchtwagen-Käufer sich gar nicht richtig über die TATSÄCHLICHEN Neuwagen-Preise informiert, nur den Listenpreis sieht und dann wirklich meint, er würde ein Schnäppchen machen, wenn er dem Verkäufer nach 2 Jahren noch dessen ursprünglichen Anschaffungspreis zahlt
Wie heißt es so schön: Es steht jeden Tag....