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Aber geht denn auf Halde überhaupt?
Wenn die neue Verordnung zum 1.7 greift, müssen ja bestimmte Dinge eingebaut sein, sonst wäre doch keine Zulassung mehr möglich oder hab ich’ das falsch verstanden?
Könnten dann als Tageszulassung vermarktet werden.
Mit "Halde" meinte ich das im erweiterten Sinne - einschließlich des Herumstehens beim Händler.
Die "Zwangs-Auslieferung" (bzw. -Zulassung) zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt kann man verhindern, indem man beim Händler die für die Zulassung notwendige eVB der Versicherung erst so spät wie möglich abgibt.
Und was den EU-Bevormundungs-Krempel angeht:
Keine Ahnung, das ist wohl derzeit eine Übergangsphase in mehrfacher Hinsicht.
Ich hatte ja bereits geschrieben, dass ich irgendwo gelesen habe, eine Zulassung ohne den Kram sei auch nach dem 01.07. möglich, wenn das Fahrzeug vor dem 01.07.2024 PRODUZIERT wurde.
In meinen Augen würde das auch Sinn ergeben.
Aber ich weiß wirklich nicht mehr, wo ich das gelesen habe, wie sehr da etwas dran ist und habe diesbezüglich seitdem auch nichts weiter mehr in dieser Richtung gefunden. Insofern bin da auch eher im "Schaun mer mal" Modus.