Kraftfahrt-Bundesamt - Cyber-Security & Software update
Im Grundsatz gehts um die Typenzulassung der Fahrzeuge vor dem 1.7.24 und den Erfordernissen aus der UNECE-Regelung (R155/156).
Die Hersteller hatten eine Übergangsfrist bis 30.06.2024 bei denen Fahrzeuge noch bei Typgenehmigung vor dem 1.6.2022 produziert, verkauft und zugelassen werden konnten, jedenfalls bis 30.06.2024. Für ab 1.7.2024 zugelassene Fahrzeuge ist die R155 verpflichtend und auch im EU-CoC entsprechend ersichtlich. Fahrzeuge ohne diesen Eintrag sind ab Stichtag nicht mehr erstzulassungfähig in der EU.
VW/Cupra hat die Produktion in KW20/2024 umgestellt und produziert seitdem ID.3/Born-Fahrzeuge die R155-konform sind und damit auch nach dem 1.7.2024 erstzulassungsfähig sind.
Im CoC muss es dafür einen entsprechenden Eintrag geben und der Hersteller wird sicher wissen ob sein produziertes Fahrzeug noch in die alte Typzulassung oder schon in die neue fällt.
Spekulatius: Wir werden in den nächsten 6 Wochen sehr viele Tageszulassungen am Markt auftauchen sehen, das dürfte das Preisgefüge mal noch ordentlich drücken.
Jedenfalls haben die Autos nach alter Regelung noch 3.X und bleiben da auch, Autos die nach KW20 produziert wurden, müssen schon die neue SW haben, da die verpflichtenden Features aus R155 (und anderem) nur mit SW 4.X und neuer umgesetzt werden können.
Aber 100% wissen kann man es nur durch Überprüfung des CoC zum Fahrzeug.
Anders könnten die Zulassungsstellen auch gar nicht wissen was ab 1.7. noch zugelassen werden darf und was nicht.
M.