Beiträge von SnkrWatch
-
-
-
Ich hab seit Februar 2020 in meiner Tiefgarage mit Schukoziegel geladen, mit diversen E Autos. Keine Probleme. Erst seit Feb diesen Jahres hab ich eine ABL Wallbox anschließen lassen. Zuleitung zum Garagenplatz wurde ertüchtigt für 11 kw Wallbox.
Und ich nehme mal an, dass die Elektroinstallation keine neuwertige war, bevor die Wallbox kam? Oder ist das eine Neubau TG? Da wäre dann wahrscheinlich schon grundsätzlich eine bessere Absicherung verbaut.
-
Nutzen denn welche regelmäßig eine normale Haushaltssteckdose zum Laden? Gab es dann überhaupt schon mal wirkliche Probleme?
Ich hab zusätzlich das Paket mit dem Anschluss an diese geordert.
Ich hab bei mir in der Garage ein einfaches setup und würde das Auto dann ab und an mal über Nacht anschließen wollen.
In der Garage ist ein eigener Stromzähler, wie die Kabel bis zu diesem aussehen, kann ich nicht beurteilen. Es handelt sich um eine Mietgarage, bei dem der Strom in der Miete enthalten ist.
Nach dem Stromzähler kommt eine 16 Ampere Sicherung und danach die übliche Steckdose. Reicht diese Sicherung aus, um eine mögliche Brandgefahr durch Überhitzung auszuschließen?
-
-
Lässt das Autohaus das Auto dann bis 01.07. bereits einmal auf sich zu? Aber echt interessant, dass das Auto so lange rumstehen gelassen wird. Ist doch fatal für den Wiederverkaufswert nach dem Leasing.
Die können den nicht auf sich zulassen, schließlich hab ich ein Neuwagen Leasing geordnet und nicht einen Gebrauchtwagen, was er selbst mir Kurzzulassung wäre. Keine Ahnung wie die das handeln, vielleicht ist er ja bereits EU Konform.
-
Auto ist fertig (bestellt März) und steht jetzt bis November auf dem Hof und wartet auf Zulassung. Anstatt den just in time zu produzieren, stellen die sich das Teil 6 Monate auf den Hof. Klingt nicht wirklich effizient. Naja mir soll es egal sein, ist zum Glück nur ein Leasingfahrzeug, als Käufer wäre es mir nicht vollständig egal.
-
es muss sicher nicht immer alles schriftlich fixiert werden, auch wenn es das hinterher sicherlich einfacher macht. Es geht genur Urteile an denen man sich sicherlich erstmal orientieren kann.
wenn Verträge geschlossen werden, mit unverbindlichen Lieferzeiten, kann auch der Händler nicht liefern wie es ihm gerade in den Kram passt. Andersrum hat der Kunde natürlich die Pflicht das bestellte abzunehmen.
Man kann sich da garantiert an den Verzögerungsklauseln im Vertrag bei verspätetet Lieferung halten, da sind oft 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin. Im Umkehrschluss wäre es dann 6 Wochen vor dem unverbindlichen Termin. Warum sollte hier der Händler besser gestellt werden als der Kunde?
Es heißt es ja auch nicht irgendwann liefern wir dann mal, weil der Termin war ja unverbindlich. Man kann nicht jegliches Risiko auf den Kunden abwälzen und nach Willkür handeln, gerade wenn man vorher weiß, wir könnten oder müssen aufgrund der EU Verordnung vorher problemlos liefern, aber Verschweigen mit Absicht, dass wir es machen um den Kunden vorsätzlich zu Schaden. Es muss schon irgendeine Gleichstellung Händler - Kunde geben.
Allein der Liefertermin in der fernen Zukunft, die außerhalb der normalen Lieferzeiten des Händlers liegt, impliziert ja schon, dass der Kunde keine Lieferung vorher möchte, Sonst wäre ja ein realistischer Termin gewählt worden und der wäre nach Stand wohl 2-3 Monate nach Bestellung gewesen und nicht 8.
-
-