Beiträge von R85

    März 2022 bestellt, seitdem nur die Mail "Globale Lieferengpässe." im Oktober 2022 von Cupra erhalten. Master bekommt auf Nachfrage keine Infos, keine weiteren Mails...

    Hallo zusammen,

    lese schon länger mit und reihe mich jetzt offiziell hier ein. Bin immer wieder erstaunt, wie scheinbar „durcheinander“ CUPRA die Bestellungen abarbeitet. Bislang war ich gelassen, aber langsam werde ich leicht nervös, brauche das Auto im April und hoffe, das wird was. Bislang gibt es aber nichts Neues zu meinem Born, keine Einplanung, nichts.

    Lass die doch erst einmal die Borns bauen, die im ersten Quartal 2022 bestellt wurden...

    Da warten auch noch einige.

    Was dieses Jahr berechnet wird, ist mit MwSt. Ist dein Lieferant so nett erst in 23 zu berechnen, dann kann das auch ohne MwSt gehen. Das hat mit der Inbetriebnahme nichts zu tun. So weit die Infos, die ich kenne.

    Inbetriebnahme 2022, Rechnung 2023: Dann mit Mehrwertsteuer, da aus Sicht des Finanzamtes die Leistung in 2022 nachweislich, da Einspeisung und Eigenverbrauch läuft, abgeschlossen wurde. Andernfalls könnte dies als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Würde ich nicht riskieren... Gibt auf youtube einige fachliche Steuerberater, die dort in Sachen PV unterwegs sind.

    Wir sprechen hier aber nicht von Alt-Altanlagen, sondern von Neubauten unter den derzeitigen gesetzlichen Regularien, Vergütungssätzen und Installationspreisen.

    Dach voll machen. Auch jenseits der "magischen" althergebrachten 10KWp-Grenze. Die ehemaligen gesetzlichen Regularien bezüglich der 10KWp-Grenze gibt es nicht mehr.

    Inbetriebnahme in jedem Fall in 2023 durchführen lassen. Da sparst du direkt die Mehrwertsteuer und zahlst nur den Nettobetrag.

    Speicher derzeit weglassen. Der kann in einigen Jahren, wenn sich wirklich spürbar etwas am Markt tut mit den Preisen, noch immer nachgerüstet werden.

    Wir selber haben eine 28 KWp-Anlage ohne Speicher.

    Ich habe mir vor 2 Wochen das identische setup verbaut. Warte aber noch auf den Elektriker, der alles anschließt.

    Und der Born ist bei mir leider auch noch in weiter Ferne. Sollte bis August kommen, ist aber noch nicht mal eingeplant.

    Schon vom neuen Maßnahmenkatalog für Photovoltaik für 2023 mitbekommen? Eventuell lohnt es sich mit der Ersteinspeisung und der Schlussrechnung bis zum 01.01.2023 zu warten: Pressemitteilung Finanzministerium

    Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023

    Steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen werden abgebaut.

    • Einführung einer Ertragsteuerbefreiung
      Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt.
    • Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen
      Lohnsteuerhilfevereine sollen ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak) betreiben, die der o.g. Ertragsteuerbefreiung unterliegen.
    • Umsatzsteuer: Nullsteuersatz
      Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Da Photovoltaikanlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet.