Das erste Teil ist etwas missverständlich. Der vor Ort tätige Energieversorger und der Netzbetreiber sind nicht immer die gleichen.
Genau genommen sind die das nirgends (in D) und dürfen es auch nicht sein. Das ganze nennt sich Unbundling und schreibt fest, dass Netzbetrieb und Stromvertrieb in unterschiedlichen Gesellschaften stattfinden müssen.