Da gibt es mehrere Szenarien.
Bei Tesla Superchargern werden die Blockiergebühren schon berechnet, sobald das Auto nicht mehr lädt.
Und das ab der ersten Minute mit 1 €/Min, außer du fährst innerhalb von 5 Minuten weg, dann werden die ersten 5 Minuten erstattet.
Bei anderen Schnelladesäulen hängt es sehr stark von deinem Ladeanbieter ab.
Meist gilt hier aber die insgesamte Dauer, während irrelevant ist, bis wann geladen wurde oder ob du noch lädst.
Blockiergebühren können dann auch anfallen, wenn ein Fahrzeug immer noch lädt, aber z.B. die 90 Minuten bereits überschritten hat.
In deinem Beispiel mit 100 Min Ladezeit und Blockiergebühr nach 150 Min müsstest du nichts zahlen, wenn du spätestens 150 Min nach Start des Ladevorgangs absteckst.
Bei AC-Ladern gilt mehr oder weniger das gleiche, auch wenn es hier oftmals erst nach 180 Min oder gar keine Blockiergebühren gibt.
Bei 240 Min über EnBW z.B. kann es dann natürlich passieren, dass der Akku nicht in der Zeit vollgeladen ist.
Hier in meiner Stadt haben die Stadtwerke relativ viele Ladesäulen. Über deren Ladekarte gibt es keine Blockiergebühren. Lade ich aber an den selben Ladesäulen mit EnBW muss ich den Born nach 180 Min wegparken oder kurz ab- und anstecken, um einen neuen Ladevorgang zu starten.
Über Nacht (oftmals 22-8 Uhr) entfallen die Blockiergebühren oft. Das gilt auch, wenn du um 21 Uhr angefangen hast zu laden.
Hier kommt aber ein anderes Problem dazu. Bei uns sind z.B. fast alle Ladesäulen per Parkscheibe auf 4h Parkdauer begrenzt.
Steht man da über Nacht, könnte es theoretisch einen Strafzettel geben. Ist mir über Nacht aber noch nie passiert und halte ich auch für ziemlich dämlich...
Keine Ahnung, ob ich ein Szenario vergessen habe